Hausgärten
Mein Planerisches Ziel bei der Hausgartenplanung ist es, alle gestalterischen und technischen Aspekte so zu Papier zu bringen, dass mittels der daraus entstehenden Unterlagen ausführende Unternehmen (Landschaftsbaufirmen) angefragt und deren Angebote transparent miteinander verglichen werden können. Die Planung richtet sich bei mir lose nach der Struktur der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), in welcher die Leistungsphasen 1-9 (Abkürzung "LP") definiert werden.
Ablauf und Leistungen im Detail
Die Planung beginnt mit einem Auftakttermin zur Grundlagenermittlung (LP 1), welcher neben der Bestandsaufnahme eine Bedarfsanalyse beeinhaltet. Die Planung basiert immer auf einem Bestandsaufmaß, welches neben dem vorhandenen Gelände alle Baulichkeiten, wie Gebäude, Mauern, Einfassungen, Schächte, Einfriedungen etc. mit Höhen enthält. Dieses Aufmaß wird bei einem (Haus-)Neubau üblicherweise bereits durch die Architekten beauftragt und als Plangrundlage digitalisiert. In diesem Fall wäre dadurch bereits ein geeigneter Grundlagenplan für den Landschaftsarchitekten vorhanden. Wenn jedoch vorgesehen ist, einen bestehenden Garten (ohne Hausbau) zu erneuern, muss unter Umständen ein Vermesser beauftragt werden, um eine Planungsgrundlage für die Freianlagenplanung zu schaffen.
Die Planung der Freianlagen selbst wird in mehreren Stufen unter engem Einbezug des Bauherrn ausgearbeitet (Vorentwurf LP 2). Zur schrittweisen Fixierung der Entwurfs-Inhalte gibt es Besprechungs-Termine vor Ort oder Videokonferenzen, bei welchen die Planungs- und Materialvorschläge diskutiert werden. Sind alle Planungsinhalte abgesteckt, kann basierend auf dem fertigen Entwurf eine Kostenberechnung als Prognose der zu erwartenden Baukosten erstellt werden (Entwurf LP 3).
Je nach Planungsinhalten und lokalen behördlichen Auflagen kann ein Hausgarten genehmigungspflichtig sein. Im Falle eines (Haus-)Neubaus wird der dafür erforderliche Freiflächengestaltungsplan des Landschaftsarchitekten gemeinsam mit den Antragsunterlagen des Architekten eingereicht und genehmigt (Genehmigungsplanung LP 4). Inhalte sind u.a. Bestand / Abbruch, Grünordnung mit Baumbestand / Rodungen / Ersatzpflanzungen, Stellplätzen (PKW / Fahrräder / Müll), Brandschutz und Gestaltung. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzverordnung, welche genau definiert, welche Bäume geschützt und ersatzpflichtig sind. Das bedeutet beispielsweise, dass entsprechende Bäume nicht ohne Genehmigungsverfahren gefällt werden dürfen und auch Ersatzpflichtig sind. Zusätzlich zu beachten ist dabei auch § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, welches u.a. ein Verbot von Baumfällungen im Zeitraum vom 01.03. - 30.09. definiert (Betroffen sind davon Bäume, welche sich nicht auf forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen befinden).
Nach erfolgter Genehmigung (nur falls erforderlich!) kann die Ausführung der Außenanlagen fokussiert werden. Der Entwurfsplan wird technisch so weiterentwickelt und vertieft, dass er als Arbeitsgrundlage für den späteren ausführenden Betrieb herangezogen werden kann und wird als Ausführungs- oder Werkplanung bezeichnet (LP 5).
Anhand der fertigen Pläne und ggf. eines Leistungsverzeichnisses (LP 6) können dann geeignete Betriebe angefragt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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