Öffentlicher Freiraum
Durchführung der Leistungsphasen 1-5 für öffentliche Park- und Grünanlagen, Plätze, Straßenbegleitgrün, Schulhof- und Campusgstaltung, Spielplätze, Parkplätze und sonstige Anlagen im ruhenden Verkehr.
Mögliche Leistungen:
LP 1 Grundlagenermittlung : Bestandsaufnahme, Bedarfsanalyse, Einholen von Plangrundlagen
LP 2 Vorentwurfsplanung: Ausarbeitung eines Vorentwurfs unter enger Absprache mit Bauherrn und weiteren Planungsbeteiligten (Behörden, Architekten, Fachplaner, Hersteller). Zur schrittweisen Annäherung an Ziele und Planinhalte Besprechungs-Termine vor Ort oder per Videokonferenz, bei welchen die Planungs- und Materialvorschläge diskutiert werden. Ausarbeitung einer Kostenschätzung und ersten Design- und Materialvorschlägen
LP 3 Entwurfsplanung:
Fixierung aller Planungsinhalte anhand weiterer Abstimmungen und grafische Ausarbeitung mittels detailliertem Grundriss, Schnitten und Ansichten. Erstellung einer Kostenberechnung auf Grundlage des Entwurfs, Materialbemusterung mittels Bemusterungsmappe und Handmustern. Je nach Projekt ist ab dieser Phase eine engere Behördenabstimmung erforderlich, z.B. mit Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, UNB.
LP 4 Genehmigungsplanung: Je nach Vorhaben ist auch für die Freianlagen ein Bauantrag / Freiflächengestaltungsplan erforderlich. Dieser enthält je nach Sachverhalt und vorliegenden Satzungen u.a.: Bestand / Abbruch, Grünordnung mit Baumbestand / Rodungen / Ersatzpflanzungen, Stellplätzen (PKW / Fahrräder / Müll), Brandschutz und Gestaltung. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzverordnung, welche genau definiert, welche Bäume geschützt und ersatzpflichtig sind. Das bedeutet beispielsweise, dass entsprechende Bäume nicht ohne Genehmigungsverfahren gefällt werden dürfen und auch Ersatzpflichtig sind. Zusätzlich zu beachten ist dabei auch § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, welches u.a. ein Verbot von Baumfällungen im Zeitraum vom 01.03. - 30.09. definiert (Betroffen sind davon Bäume, welche sich nicht auf forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen befinden).
LP 5 Ausführungsplanung: Ausarbeitung der für die spätere Ausführung durch einen ausführenden Landschaftsbau- oder Straßenbaubetrieb erforderlichen Planunterlagen. Der Entwurfsplan wird technisch so weiterentwickelt und vertieft, dass daraus die nötigen Baupläne entstehen. Erstellung von Ausführungs-Lageplan, Regeldetails, Schnitten anhand nach gängigen Regeln der Technik, Vorgaben und Normen.
LP 6-9:
Dieser Zeitpunkt stellt für mich als reinen Planer eine "Übergabestelle" mit weiteren Planungsbeteiligten, z.B. einem Bauleiter dar, welcher projektabhängig Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung übernimmt. Gerne biete ich für diesen Zeitraum eine "Baubegleitende Planung und Beratung" an. Dies beinhaltet beispielsweise die fachliche Zuarbeit für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und die Weiterbearbeitung der Pläne
unter Anleitung des Bauleiters während der Bauphase.
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